Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Brieftaubenmarketing

für Dienstleistungen der Brieftaubenmarketing (Stand 05/2014)
Diese AGB regeln die Vertrags- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Brieftaubenmarketing (nachfolgend Brieftaubenmarketing/ Auftragnehmer genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) und sind neben den Angebotsausschreibungen die Grundlage des Zustandekommens eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages.

1. Abschluss des Dienstleistungsvertrages
(1) Brieftaubenmarketing erbringt Dienstleistungen ausschließlich auf Basis des Dienstleistungsvertrages und dieser Dienstleistungsbedingungen. Einzelheiten über den Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Brieftaubenmarketing erstrecken sich auf alle Dienstleistungsverträge, die mit dem Kunden abgeschlossen werden oder abgeschlossen worden sind.
(3) Der Dienstleistungsvertrag bedarf bei Geschäftskunden nicht der Schriftform, sondern kommt auch durch eine mündliche Vereinbarung zustande.

2. Leistungen
(1) Der Umfang, der von Brieftaubenmarketing zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gültigen Angebotes (Prospekt/Internet), sowie aus den entsprechenden Angaben in der Angebotsbestätigung.
(2) Wird ein individuelles Angebot für den Kunden zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Brieftaubenmarketing ausschließlich aus diesem Angebot.
(3) Brieftaubenmarketing fotografiert im Rahmen der gültigen AGBs die der Auftraggeber durch seine Auftragserteilung voll anerkannt hat. Diese gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung für alle von uns ausgeführten Aufträge, Versteigerungen, Fotoarbeiten, Rahmungen und vorher vereinbarter Leistungen im Rahmen unserer Angebote. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

3. Versteigerungen
(1) Brieftaubenmarketing fotografiert, beschreibt und organisiert den Versand der Tauben. Die Einstellung auf einer Internetplattform wird nach Absprache mit dem Auftraggeber organisiert und umgesetzt.
(2) Bei Unterbringung der Tauben durch Brieftaubenmarketing ist eine tiergerechte Versorgung gewährleistet. Sollten Tauben durch Krankheit auffallend werden, wird ein Tierarzt konsultiert, der für eine fachgerechte Behandlung der Tauben sorgt. Die Kosten für die Behandlung, sowie für die Unterbringung und Versorgung der Tauben übernimmt der Auftraggeber. Sollte es zu Todesfällen kommen, übernimmt Brieftaubenmarketing nicht die Verantwortung der Todesfolge.
(3) Die Unterbringung erfolgt immer getrennt von jedem Auftraggeber bzw. Taubenstamm, deshalb sind die Kapazitäten der Aufnahme begrenzt. Sollten die Tauben beim Auftraggeber verbleiben, ist er für die Versorgung und Gesunderhaltung verantwortlich. Brieftaubenmarketing garantiert in diesem Fall nicht für den Zustand der gekauften Tiere. Sollte(n) die gekaufte(n) Taube(n) nicht in einem einwandfreien Zustand sein, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Rückführung.
(4) Des Weiteren lehnt Brieftaubenmarketing jegliche Verantwortung über Tiere ab, die nicht sichtlich gesundheitlich zu erkennende Schäden aufweisen. Darunter zählt die Fruchtbarkeit der Männchen bzw. Legefähigkeit der weiblichen Tauben. Sollte es aus eben diesen genannten Gründen zu einer Rückführung der Taube kommen, trägt die vollen Kosten der Auftraggeber.

4. Fotoarbeiten
(1) Alle von Brieftaubenmarketing gefertigten Fotos sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberschutzgesetz. Der Auftraggeber kann jedoch die Ihm zur Verfügung gestellten Fotos verwenden (eingeschränktes Nutzungsrecht).
(2) Nicht bezahlte Bilder, die vorher in Rechnung gestellt wurden, bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in jeglicher Form der Verwendung.
(3) Aufnahmetermine können rechtzeitig abgesagt bzw. gekündigt werden. Sollte die Kündigung jedoch erst am Aufnahmeort erfolgen, so trägt der Auftraggeber die vollen Kosten der Anfahrt mit einer Vergütung des Zeitaufwandes.
(4) Bei Überschreitung eines Liefertermins stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche zu, sollte der Leistungsverzug nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden sein.
(5) Nach Auftragserteilung nimmt der Kunde die Bildgestaltung, Layout und Form der fotografischen Leistung bzw. Gestaltung im vollen Umfang an. Nachträgliche Änderungswünsche werden gesondert geltend gemacht.
(6) Reklamationen aller Art müssen innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Leistung bei uns beanstandet werden. Nach der Frist werden Reklamationen nicht mehr anerkannt.
(7) Das Aufbewahren digitaler Bilddateien ist nicht im Auftrag enthalten. Dennoch speichern wir diese, geben aber keine Gewähr gegen Verlust.
(8) Folgeschäden der fotografierten Tauben durch die durchgeführten Fotoarbeiten sind uns nicht bekannt. Sollte es zu solchen kommen, gilt kein Rechtsanspruch gegenüber dem Fotografen.
(9) Die entstehenden Bilder werden mit professionellen PC-Programmen erstellt bzw. gefertigt. Retuschierarbeiten sind in den meisten Fällen notwendig. Dabei kann es zu optischen Veränderungen des fotografierten Tieres kommen. Die geringfügigen Veränderungen entsprechen demnach nicht immer ganz dem Original. Es handelt sich hierbei um farbliche Abweichung der Taube und des Auges in Hinsicht des Gefieders und der Augenstruktur. Diese bildlichen Abweichungen sind technologisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Reklamationen in diese Richtung werden nicht anerkannt.

5. Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungen der ersteigerten Tauben werden mittels Gutschriften über Brieftaubenmarketing abgewickelt. Es kommt zu einer Rechnungsstellung bzw. Gutschriftauszahlung nach vollem Eingang der Geldbeträge der versteigerten Tauben. Die Kosten für das Auktionshaus trägt im vollen Umfang der Auftraggeber.
(2) Sollten Käufer säumig sein, so wird mit einer Frist von 20 Tagen die Abwicklung zurück gehalten. Sollte nach abgelaufener Frist noch kein Zahlungseingang erfolgen, so wird die Rechnung über das Auktionshaus zurück gerechnet. Diese Taube(n) bzw. nicht verkaufte Tauben werden zu Lasten des Auftraggebers per Logistik zurückgeführt oder neu ins Versteigerungssystem gestellt.

6. Garantie und Haftung
(1) Brieftaubenmarketing übernimmt keine Garantie über die Richtigkeit der Angaben in den jeweiligen Abstammungen der zu Versteigerten Tauben. Hierfür ist einzig und allein der Züchter bzw. Auftraggeber zu verantworten.
(2) Jegliche Untersuchungen bzw. Feststellungen der Richtigkeit der Elternteile unterliegen dem Käufer, der auch die Kosten zur Beweisermittlung trägt.

7. Versand
(1) Der Versand erfolgt über ein beauftragtes Logistikunternehmen. Nach Übergabe an die Logistik, was schriftlich zu belegen ist, ist Brieftaubenmarketing von jeglicher Verantwortung über die Gefahren während des Transportes oder Flucht aus dem Transport- Behältnis entlastet.
(2) Der Transport wird jeweils mit den dafür zugelassenen Versand-Kartons abgewickelt.
Die Kosten hierfür trägt der Käufer bzw. der Auftraggeber.
(3) Der Käufer bzw. der Auftraggeber sorgt für eine reibungslose Entgegennahme an dem über Brieftaubenmarketing ausgemachten Transporttermins bzw. Empfangsortes. Sollte die Übergabe an den Käufer bzw. der Auftraggeber scheitern, so trägt die Kosten der Rückführung der Selbige.

8. Leistung - und Preisänderungen
Für Preisänderungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die aktuellen Preislisten können Sie bei Brieftaubenmarketing erfragen bzw. im Internet herunter laden. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

9. Datenschutz
(1) Erhebung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften der deutschen Datenschutzbestimmungen.
(2) Alle Daten, die der Kunde an Brieftaubenmarketing übermittelt, werden vertraulich behandelt. Brieftaubenmarketing stellt die Daten grundsätzlich Dritten nicht zur Verfügung, es sei denn, Brieftaubenmarketing ist zur Preisgabe dieser Daten verpflichtet, z.B. aufgrund gerichtlicher Verfügung, oder es ist für die Abwicklung von Auktionen erforderlich.

10. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge. Bei Veröffentlichung neuer Prospekte und Aktualisierung von Internetangeboten, sowohl inhaltlich als auch preislich, verlieren vorherige Angebote ihre Gültigkeit.
(2) Bei offensichtlichen Druck- und Rechenfehlern ist Brieftaubenmarketing zur Korrektur berechtigt.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Brieftaubenmarketing.

12. Auftragnehmer / Brieftaubenmarketing
Brieftaubenmarketing
Inhaber Hagen Naumann
Am Elstergrund 16 Tel: 035 341-47 430
D-04924 Bad Liebenwerda OT Prieschka
Kontakt: info@brieftauben-marketing.de
URL: www.brieftauben-marketing.de

Stand 05/2014

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